
Evaluation des deutschen Prostitutionsgesetzes veröffentlicht
2017 wurde das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) implementiert und sollte unter anderem die sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz von Menschen in der Prostitution vor Zwang und sexueller Ausbeutung stärken.
Nicht nur unser Dachverband Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. (GGMH), auch andere Vereine und Expertinnen und Experten haben seitdem viele Kritikpunkte zum Gesetz geäußert. Doch bevor man auf politischer Ebene Veränderungen in Betracht ziehen wollte, sollte zunächst die im Gesetz vorgesehene Evaluation abgewartet werden. Sie liegt nun als abschließender Bericht eines dreijährigen Forschungsvorhabens vor. Geforscht hat ein Team des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (kfn), welches 2021 auch schon die Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland evaluiert hatte.
Und das Fazit des Forschungsteams? Das ProstSchG habe „Stärken“ und „auch Schwächen“. Letztere schienen aus Sicht des Forschungsteams jedoch „weitgehend behebbar“, sodass man „vor allem Potenzial“ sehe. Wie kam das Forschungsteam zu einem solchen Schluss? Der Ansicht unseres Dachverbandes nach, der wir uns anschließen, weist die gesamt Stichprobe wissenschaftlich schwerwiegende Mängel auf. Sie ist zwar groß und heterogen, hat jedoch starke Verzerrungen, die die Aussagekraft erheblich limitieren und eine fundierte Beurteilung zentraler Zielgrößen des ProstSchG, insbesondere zu Schutzwirkung gegenüber Zwang und Ausbeutung sowie der Wirksamkeit ausstiegsfördernder Maßnahmen, unmöglich machen.
Die Pressemeldung von GGMH zur Veröffentlichung der Evaluation findet ihr über den untenstehenden Button als Blogbeitrag auf deren Website.
Im PRO Medienmagazin kamen zudem der GGMH Vorsitzender Frank Heinrich und Gerhard Schönborn vom Verein Neustart e.V. zu Wort. Hier klicken.
