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Was ist Menschenhandel

Eine internationale Definition für den Begriff Menschenhandel findet sich im sogenannten Palermo-Protokoll (Artikel 3, a), einem Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität:
 
„[D]er Ausdruck “Menschenhandel” [bezeichnet] die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen.“
 
Menschenhandel und Ausbeutung sind im deutschen Strafgesetzbuch (18. Abschnitt) als Straftaten gegen die persönliche Freiheit definiert. Seit 2016 setzt der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36/EU) um.
 
Das deutsche Strafgesetzbuch umfasst seither folgende Straftatbestände und definiert diese als Straftaten gegen die im Grundgesetz gesicherte persönliche Freiheit des Menschen:
 
§ 232 StGB Menschenhandel
§ 232a StGB Zwangsprostitution
§ 232b StGB Zwangsarbeit
§ 233 StGB Ausbeutung der Arbeitskraft
§ 233a StGB Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung
Damit sind die verschiedenen Facetten des komplexen Feldes Menschenhandel berücksichtigt: sexuelle Ausbeutung und Zwangsprostitution genauso wie Ausbeutung der Arbeitskraft in verschiedenen Arbeitsfeldern, Zwang zur Bettelei, Ausnutzung strafbarer Handlungen sowie Organhandel.
 
Betroffene von Menschenhandel kommen vor allem aus prekären sozial-wirtschaftlichen sowie von Gewalt geprägten Lebensverhältnissen. Besonders Migrant*innen und Geflüchtete werden zu Opfern, aber auch deutsche Frauen sind betroffen, diese vor allem durch die sogenannte Loverboy-Methode. Die Täter täuschen den – oft sehr jungen – Frauen eine Liebesbeziehung vor und machen sie emotional abhängig, um sie schließlich in die Prostitution zu drängen und auszubeuten.
 
Die Internationale Arbeitsorganisation ILO geht davon aus, dass weltweit etwa drei Viertel der Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsarbeit Frauen und Mädchen sind. Über 90% der Betroffenen von Zwangsprostitution sind Frauen. Von anderen Formen der Zwangsarbeit sind hingegen überdurchschnittlich viele Männer betroffen.


Quelle: FIM, Frauenrecht ist Menschenrecht
 

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